Willkommen zu „Leben unter der Sonne“.
Miguel Solano und Antonio Costa, erfahrene Makler aus Andalusien geben Ratschläge und Checklisten für alle, die eine Immobilie in Spanien erwerben oder ihren Lebensmittelpunkt nach Andalusien verlegen möchten. Seit vielen Jahren begleiten sie deutsche Käufer Schritt für Schritt auf dem Weg zu ihrem Zuhause unter der Sonne – mit praktischen Tipps, fundiertem Wissen und wertvollen Erfahrungen aus der Region.
Miguel:
Antonio, lass uns ganz praktisch anfangen: Wenn jemand in Spanien eine Immobilie kaufen möchte – wie läuft der Kaufprozess Schritt für Schritt ab?
Antonio:
Das Wichtigste ist zunächst die Vorbereitung. Ohne NIE-Nummer, also die spanische Steuernummer, geht gar nichts – kein Vertrag, keine Kontoeröffnung, kein Grundbucheintrag. Danach folgt ein spanisches Bankkonto, weil darüber alle Zahlungen laufen müssen.
Dann prüft ein unabhängiger Anwalt die Immobilie: Grundbuch, Hypotheken, offene Schulden, Baugenehmigungen. Ist alles in Ordnung, unterschreibt man einen Vorvertrag – den Contrato de Arras. Dabei zahlt man meist zehn Prozent an. Am Ende folgt der Notartermin, wo die Escritura Pública de Compraventa unterschrieben und der Rest gezahlt wird. Erst mit dem Eintrag im Grundbuch ist man tatsächlich Eigentümer.
Miguel:
Viele Käufer fragen sich: Welche Unterlagen müssen sie dafür bereithalten?
Antonio:
Ganz konkret: Reisepass oder Personalausweis, die NIE-Nummer, eine Bankbestätigung über die Kaufpreiszahlung, den aktuellen Grundbuchauszug (Nota Simple), den Energieausweis der Immobilie, bei Wohnungen die Abrechnung der Gemeinschaftskosten und vom Verkäufer eine Wohnsitzbescheinigung. Diese Dokumente braucht der Notar, damit alles reibungslos abläuft.
Miguel:
Welche Aufgaben übernehmen eigentlich Notar, Anwalt und Makler – das wird oft verwechselt?
Antonio:
Der Notar beurkundet und sorgt dafür, dass der Kauf rechtlich gültig ist, aber er prüft nicht alle Details. Der Anwalt ist derjenige, der wirklich kontrolliert, ob alles sauber ist – also ob keine Schulden oder rechtlichen Probleme bestehen. Der Makler wiederum ist der Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer, er organisiert Besichtigungen, bereitet Unterlagen vor und begleitet den Prozess. Aber die rechtliche Sicherheit kommt immer über den Anwalt.
Miguel:
Und wo lauern die typischen Stolperfallen?
Antonio:
Da gibt es einige: Zum Beispiel, wenn jemand ohne NIE-Nummer kauft, oder wenn kein Anwalt eingeschaltet wird. Auch Bauformalitäten sind oft ein Problem – manche Häuser wurden ohne Genehmigung erweitert. Ein weiterer Klassiker: Nebenkosten und Steuern werden unterschätzt. Und gefährlich ist es, sich auf mündliche Zusagen oder Handschlaggeschäfte zu verlassen – das endet oft böse.
Miguel:
Viele träumen ja nicht nur vom Kauf, sondern vom Leben hier. Was sollten Deutsche über den Alltag in Andalusien wissen?
Antonio:
Sprache ist der Schlüssel. Spanisch ist Alltagssprache – bei Ärzten, Behörden, im Supermarkt. Englisch hilft in touristischen Zonen, und deutschsprachige Communities gibt es in Marbella, Estepona, Mijas oder Torrox. Aber ohne Spanisch wird es irgendwann schwierig.
Dann der Tagesrhythmus: Siesta zwischen 13 und 17 Uhr ist noch üblich, Abendessen oft erst nach 21 Uhr. Und natürlich die Feste: Semana Santa in Málaga, Feria in Sevilla oder die Dorffiestas – wer mitfeiert, integriert sich schnell.
Miguel:
Ein anderes Thema: Viele möchten ihre Immobilie auch vermieten. Was muss man steuerlich beachten?
Antonio:
Als Nichtresident muss man Mieteinnahmen immer in Spanien versteuern – mit 19 Prozent, allerdings können Kosten wie Reparaturen oder Verwaltung abgezogen werden. Selbst wer nicht vermietet, zahlt eine sogenannte fiktive Einkommensteuer auf Eigennutzung. Das vergessen viele. Außerdem müssen Ferienvermietungen offiziell angemeldet werden, sonst drohen hohe Strafen.
Miguel:
Und wenn jemand dauerhaft nach Andalusien zieht – was sind die wichtigsten Schritte?
Antonio:
Zuerst die Anmeldung beim Rathaus, das Empadronamiento. Spätestens nach drei Monaten braucht man die Residencia, also die EU-Aufenthaltsbescheinigung. Dazu muss man Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Nach fünf Jahren erhält man die Daueraufenthaltsgenehmigung.
Ganz praktisch sollte man sich um ein Auto kümmern – entweder importieren oder vor Ort kaufen – und um Versicherungen: Hausrat, Haftpflicht und Krankenversicherung sind die wichtigsten.
Miguel:
Wir haben gesagt, dass wir auch ein paar Checklisten parat haben. Fangen wir mit den Kosten an: Womit muss ein Käufer rechnen?
Antonio:
Neben dem Kaufpreis fallen an:
• Grunderwerbsteuer bei Bestandsimmobilien – in Andalusien 7 %.
• Bei Neubauten 10 % Mehrwertsteuer plus 1,5 % Stempelsteuer.
• Notar- und Grundbuchkosten – etwa 1,5 bis 2 %.
• Anwaltskosten – meist 1 bis 2 %.
• Verwaltungsgebühren über eine Gestoría.
Und nach dem Kauf die laufenden Kosten: Grundsteuer IBI, Müllgebühren, Comunidad-Kosten, Strom und Wasser. Insgesamt sollte man mit 10 bis 13 % Nebenkosten rechnen.
Miguel:
Und was gehört in die Umzugs-Checkliste?
Antonio:
Ganz klar:
• NIE-Nummer beantragen.
• Wohnung oder Haus kaufen oder mieten.
• Empadronamiento im Rathaus.
• Krankenversicherung – entweder über das öffentliche System mit S1-Formular oder privat.
• Auto anmelden oder kaufen.
• Bankkonto eröffnen.
Mit diesen Punkten hat man die wichtigsten Hürden genommen.
Miguel:
Klingt nach viel Papierkram – aber wenn man es Schritt für Schritt macht, ist es machbar.
Antonio:
Genau, und wer vorbereitet ist, vermeidet Stress.
Miguel:
Zum Schluss noch der wichtige Hinweis: Alles, was wir hier besprochen haben, basiert auf unserer Erfahrung als Makler.
Antonio:
Es ist ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung. Jeder Käufer sollte unbedingt einen Fachanwalt einschalten, besonders bei Verträgen und steuerlichen Fragen.
Miguel:
Dann kann der Traum vom Leben in Andalusien auch wirklich sicher und sorgenfrei beginnen. Hasta pronto!
Gesundheitssystem in Andalusien
Spanien verfügt über ein öffentliches Gesundheitssystem (Sistema Nacional de Salud, SNS), das allen Bürgern und rechtmäßig in Spanien wohnenden Ausländern offensteht. In Andalusien wird es durch den Servicio Andaluz de Salud (SAS) organisiert. Dazu gibt es ein stark ausgebautes privates Gesundheitssystem, das gerade für Ausländer oft eine wichtige Rolle spielt.
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Öffentliches Gesundheitssystem (SAS)
•Hausarztprinzip: Jeder registrierte Bewohner erhält im nächstgelegenen Centro de Salud (Gesundheitszentrum) einen Hausarzt (médico de cabecera).
•Überweisungen: Fachärzte werden nur über den Hausarzt vermittelt.
•Notfallversorgung: In ganz Spanien kostenlos, auch für Touristen mit Europäischer Krankenversicherungskarte (EHIC).
•Krankenhäuser: In Málaga, Marbella, Estepona und weiteren Städten gibt es moderne öffentliche Krankenhäuser.
•Leistungsspektrum: Arztbesuche, Operationen, Notfallmedizin, stationäre Behandlung, Medikamente gegen geringe Zuzahlung.
👉 Vorteil: Umfassende Versorgung, keine hohen Beiträge.
👉 Nachteil: Lange Wartezeiten für Facharzttermine oder nicht- lebensnotwendige Behandlungen.
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Private Krankenversicherung
•Private Kliniken: Weit verbreitet an der Costa del Sol (z. B. Quirón Salud Marbella, Hospiten Estepona, Vithas Málaga).
•Deutsch- & englischsprachige Ärzte: Besonders in Marbella, Mijas, Estepona und Torrox.
•Leistungen: Schnelle Terminvergabe, freie Arztwahl, komfortable Ausstattung.
•Beitrag: Ab ca. 50–150 € monatlich, abhängig von Alter und Leistungsumfang.
👉 Vorteil: Kürzere Wartezeiten, mehrsprachige Ärzte, komfortabler Standard.
👉 Nachteil: Zusatzkosten, evtl. Ausschlüsse bei Vorerkrankungen.
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Zugang für deutsche Rentner & Arbeitnehmer
Mit deutschem Rentenanspruch
•Rentner, die in Spanien leben, können sich über das S1-Formular (früher E121) bei der spanischen Sozialversicherung anmelden.
•Die Beiträge übernimmt die deutsche Krankenkasse → Rentner erhalten vollen Zugang zum spanischen Gesundheitssystem.
Arbeitnehmer & Selbstständige
•Arbeitnehmer zahlen über die Seguridad Social automatisch ins spanische System ein.
•Selbstständige (autónomos) müssen sich selbst bei der Seguridad Social anmelden und Beiträge zahlen.
Touristen & Kurzaufenthalte
•Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) besteht Anspruch auf Notfallversorgung, nicht aber auf geplante Behandlungen.
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Convenio Especial (freiwillige Absicherung)
Für Personen ohne Zugang zu Seguridad Social oder S1-Formular gibt es das Convenio Especial:
•Monatliche Beiträge (ca. 60 € unter 65 Jahren, 157 € ab 65 Jahren).
•Zugang zu allen Leistungen des öffentlichen Systems.
•Wartezeit für Vorerkrankungen: 1 Jahr.
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Apotheken & Medikamente
•Apotheken („farmacias“) sind leicht erkennbar (grünes Kreuz).
•Viele Medikamente sind günstiger als in Deutschland, einige rezeptpflichtige Mittel sind in Spanien frei erhältlich.
•Mit ärztlichem Rezept: Zuzahlung zwischen 10 % und 60 % je nach Einkommen und Status (Rentner zahlen meist weniger).
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Regionale Besonderheiten in Andalusien
•Costa del Sol: Besonders hohe Dichte an privaten Kliniken und deutschsprachigen Ärzten.
•Inland (z. B. Ronda, Casares, weiße Dörfer): Gute Grundversorgung, aber längere Wege zu Spezialisten und großen Krankenhäusern.
•Marbella & Estepona: Internationale medizinische Infrastruktur auf hohem Niveau.
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Krankenversicherung im Alltag – Optionen für Ausländer
1.Öffentlich (SAS über S1 oder Seguridad Social) – vollständig abgesichert, aber Wartezeiten.
2.Privatversicherung – schnelle Versorgung, Zusatzkomfort.
3.Kombination: Viele Auswanderer nutzen beides (öffentlich für Basis & Rentenansprüche, privat für schnelle Facharzttermine).
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Zusammenfassung
•Rentner mit deutscher Rente: Absicherung über S1-Formular → volles spanisches System.
•Berufstätige/Selbstständige: Beiträge über Seguridad Social.
•Andere Auswanderer: Zugang über Convenio Especial oder private Krankenversicherung.
•Empfehlung für die Costa del Sol: Kombination aus staatlicher Grundabsicherung und privater Zusatzversicherung, um lange Wartezeiten zu vermeiden und deutschsprachige Ärzte nutzen zu können.
Steuern in Spanien & Andalusien – Leitfaden für Immobilienkäufer und Auswanderer
Wer in Spanien eine Immobilie erwirbt oder seinen Lebensmittelpunkt nach Andalusien verlegt, muss sich mit den steuerlichen Pflichten auseinandersetzen. Spanien unterscheidet klar zwischen Residenten (steuerlich ansässig) und Nichtresidenten (steuerlich nicht ansässig).
1. Beim Immobilienkauf
Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP)
• Gilt beim Kauf von gebrauchten Immobilien.
• In Andalusien: 7 % des Kaufpreises (einheitlich seit 2021, früher gestaffelt).
Mehrwertsteuer (IVA) + Stempelsteuer (AJD)
• Gilt beim Kauf von Neubauten vom Bauträger.
• IVA: 10 % (Wohnungen & Häuser), 21 % (Grundstücke, Gewerbe).
• AJD: 1,2 % in Andalusien.
Nebenkosten
• Notar & Grundbuchamt: ca. 1–2 % des Kaufpreises.
• Anwalt: ca. 1 % (sehr empfohlen für rechtssicheren Kauf).
• Gestoría (Verwaltungsdienstleister): optional, ca. 300–500 €.
2. Laufende Steuern als Eigentümer
Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles – IBI)
• Jährliche Gemeindesteuer, Höhe abhängig von Lage und Katasterwert.
• Typisch: 0,4–1,1 % des Katasterwerts (meist deutlich niedriger als Marktwert).
Müll- & Gemeindesteuern
• Jährlich oder halbjährlich zu zahlen, oft pauschal.
• Höhe variiert je nach Gemeinde (z. B. 150–300 € pro Jahr).
Comunidad-Gebühren
• Bei Eigentumswohnungen oder Urbanisationen.
• Höhe abhängig von Pool, Gärten, Sicherheitsdienst → kann von 50 € bis 500 € monatlich reichen.
3. Einkommenssteuer für Nichtresidenten
Auch wenn die Immobilie nicht vermietet wird, fällt Steuer an:
• Fiktiver Eigenmietwert (Impuesto sobre la Renta de no Residentes – IRNR).
• Bemessungsgrundlage: Katasterwert × 1,1 % (bzw. 2 % bei älteren Bewertungen).
• Steuersatz für EU-Bürger: 19 %.
👉 Beispiel: Katasterwert 100.000 € → 1.100 € Bemessungsgrundlage → 209 € Steuer pro Jahr.
Bei Vermietung:
• Mieteinnahmen müssen in Spanien versteuert werden.
• Steuersatz: 19 % (EU-Bürger).
• Abziehbar: Kosten wie Reparaturen, Zinsen, Verwaltung.
4. Steuern für Residenten (steuerlich ansässig in Spanien)
Wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien lebt oder hier seinen Lebensmittelpunkt hat, wird steuerlich ansässig und muss sein Welteinkommen in Spanien versteuern.
Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – IRPF)
• Progressiv: 19 % – 47 % (abhängig vom Einkommen).
• Weltweite Einkünfte (Rente, Kapitalerträge, Vermietung, etc.) müssen angegeben werden.
Renten
• Deutsche gesetzliche Renten: in Spanien steuerpflichtig.
• Beamtenpensionen: werden in Deutschland versteuert, müssen aber in Spanien angegeben werden (Progressionsvorbehalt).
Kapitalerträge & Dividenden
• Abgeltungssteuer:
• 19 % bis 6.000 €
• 21 % von 6.001 € bis 50.000 €
• 23 % von 50.001 € bis 200.000 €
• 27 % von 200.001 € bis 300.000 €
• 28 % über 300.000 €
5. Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio)
• Spanien erhebt auf großes Vermögen eine jährliche Vermögenssteuer.
• Freibetrag in Andalusien: 700.000 € pro Person (plus 300.000 € Freibetrag für selbstgenutzte Immobilie).
• Steuersätze: 0,2 % – 2,5 % (progressiv, je nach Vermögen).
• Für die meisten „normalen“ Immobilienkäufer nicht relevant – betrifft v. a. Luxusvillen.
6. Steuer beim Immobilienverkauf
Gewinnsteuer (Impuesto sobre la Renta de no Residentes / IRPF)
• Verkaufserlös – Anschaffungskosten = Gewinn.
• Steuer: 19 % (EU-Bürger).
Quellensteuer für Nichtresidenten
• Käufer muss pauschal 3 % des Kaufpreises einbehalten und ans Finanzamt abführen.
• Diese wird auf die Gewinnsteuer angerechnet.
Steuerbefreiung für Residenten
• Verkauf der Hauptwohnung → steuerfrei ab 65 Jahren, wenn man dort mind. 3 Jahre gewohnt hat.
Plusvalía Municipal
• Kommunale Steuer auf Wertsteigerung des Grundstücks (Katasterwert des Bodens).
• Höhe abhängig von Besitzdauer und Gemeinde.
7. Doppelbesteuerungsabkommen (Deutschland–Spanien)
• Ziel: keine doppelte Besteuerung.
• Deutsche Renten → meist in Spanien steuerpflichtig.
• Beamtenpensionen → in Deutschland steuerpflichtig.
• Kapitalerträge & Immobilien → Spanien hat meist das Besteuerungsrecht.
• Wichtig: In Deutschland erzielte Einkünfte müssen in Spanien erklärt werden, auch wenn sie dort steuerfrei sind (Progressionsvorbehalt).
8. Steuerpraxis & Tipps
• NIE-Nummer ist Voraussetzung für jede steuerliche Handlung.
• Modelo 210: jährliche Steuererklärung für Nichtresidenten.
• Steuerberater (gestor / asesor fiscal) dringend empfohlen.
• Strafen für verspätete oder fehlende Steuererklärungen können hoch sein.
💡 Tipp für Käufer:
Schon beim Kauf ein spanisches Bankkonto eröffnen und Daueraufträge für IBI, Müll und Comunidad einrichten. So vermeiden Sie Mahngebühren.
✅ Zusammenfassung
• Käufer zahlen beim Kauf: 7–11 % Nebenkosten.
• Eigentümer: Grundsteuer (IBI) + ggf. Einkommensteuer (IRNR).
• Residenten: Weltweite Einkommen in Spanien steuerpflichtig.
• Verkäufer: Gewinnsteuer + Plusvalía.
• Doppelbesteuerungsabkommen schützt vor doppelter Steuerlast.

